Jugendschutz

Jugendschutz


Wir verkaufen nur an Personen über 18 Jahre und halten uns an das Jugendschutzgesetz!

In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen (auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas) oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse sowie nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

 

Quelle: wikipedia